In unserer Praxis bieten wir die Durchführung aller Vorsorgeuntersuchungen, sog. „U-Untersuchungen“ an – von der U2 bis einschließlich der J2. Die Untersuchungen erfolgen nach vorheriger Terminabsprache.
Die Dokumentation der U2 bis U9 erfolgt im gelben Vorsorgeheft. Für die Vorsorgeuntersuchungen U5 (6. Lebensmonat) bis zu U8 (4. Lebensjahr) verschickt das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Einladungsschreiben an die Familien, die beigefügte „Rückmeldekarte“ muss unserer Praxis zur jeweiligen Untersuchung mitgebracht werden, diese wird dem Landesamt mit einer Bestätigung unsererseits zurückgeschickt.
Für die späteren Vorsorgen U10 (7. bis 8. LJ) bis zur J2 (16. bis 17. LJ) werden die Ergebnisse in der Patientenakte der Praxis dokumentiert. Die Kosten dieser späteren Untersuchungen werden nur von einigen Krankenkassen übernommen. Aufgrund des hohen Patientenaufkommens in der Praxis bieten wir diese Untersuchungen nur in den Sommermonaten an. Des Weiteren erfolgt der „Check-up“ primär durch eine erfahrene Arzthelferin. Der ärztliche Kontakt erfolgt je nach Untersuchungsumfang noch in selber Sitzung oder es wird ein späterer Termin dafür vereinbart.
Nähere Informationen zur den Inhalten der Vorsorgeuntersuchungen sind auf der Seite des Berufsverandes für Kinder- und Jugendärzte e.V. zu finden.
Sollte der Toleranzbereich für eine bestimmte Vorsorgeuntersuchung verstrichen sein, so bieten wir dennoch eine Untersuchung zum Entwicklungsstatus des Kindes an, eine Dokumentation im gelben Vorsorgeheft ist dann allerdings nicht mehr möglich.
Weitere Schutzuntersuchungen – wie Sportuntersuchungen, Arbeitsschutzuntersuchung – bieten wir nach vorheriger Terminabsprache ganzjährig an.